Private Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Absicherungsumfang aus Lebenssicht:

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Die Berufsunfähigkeitsabsicherung sollte grundsätzlich vom Sparen getrennt werden.
Es gibt allerdings einige wenige Angebote, die die Nachteile der Kombinationsverträge nicht aufweisen und eine Reihe von Vorteilen gegenüber den übrigen Konzepten bieten. So zum Beispiel bieten sich Verträge mit „moderner Kalkulation“ an, d.h. hier bekommen Sie den BU-Schutz deutlich preiswerter. Die Prämien für den BU-Schutz werden hier nicht wie üblich als konstanter Betrag über die Versicherungsdauer berechnet, sondern risikogerecht dem Guthaben entnommen. D.h. in den ersten Vertragsjahren ist das BU-Risiko geringer und damit der BU-Schutz sehr preiswert und Sie bauen daher mehr Altersvorsorge auf. Später steigt die BU-Prämie risikogerecht an. Die BU wird auch als 1-jährig kalkulierte oder angelsächsische BU bezeichnet. Modellrechnungen zeigen, dass Sie über die gesamte Vertragsdauer so mehr Kapital aufbauen können, als bei separaten Verträgen (wo die BU-Prämie als Durchschnitt gezahlt wird, d.h. in jungen Jahren zahlen Sie zuviel, in älteren Jahren zu wenig BU-Prämie). Sollte es aus irgendeinem Grund mal nötig sein, die BU zu kündigen, herabzusetzen oder in Anspruch zu nehmen, haben Sie nie zuviel Prämie gezahlt.

Wichtig ist hier, dass diese Tarife lebensbegleitend konzipiert und sehr flexibel gestaltet sind.  Kriterien dafür sind z.B. Beitragspause bei vollem Versicherungsschutz, Möglichkeit der früheren Auszahlung von Teilen des Vermögens der Privatrente, im Rentenbezug freie Wahl zwischen Renten- und Kapitalzahlungen, flexible Investmentoptionen, garantierter Rentenfaktor in der Privatrente, … .

Vorteile:

Risikogerecht:

  • Die Prämien für den BU-Schutz werden hier risikogerecht dem Guthaben entnommen, d.h. in den jungen Jahren ist der BU-Schutz sehr preiswert und man baut in Höhe des nicht verbrauchten Beitrags eine zusätzliche Altersvorsorge mit der Privatrente auf.

Keine Überzahlung:

  • Sollte es aus irgendeinem Grund mal nötig sein die BU zu kündigen, herabzusetzen oder in Anspruch zu nehmen, hat man nie zuviel Prämie gezahlt. Bei den meisten BU-Angeboten wird über die gesamte Laufzeit die gleiche BU-Prämie berechnet. D.h. es gilt hier eine Durchschnittsprämie bei der man am Anfang mehr Beitrag (und am Ende weniger Beitrag) als das zu versichernde Risiko zahlt.

Absicherung gegen das Risiko Altersarmut:

  • Dazu kommt, dass im BU-Fall die Beitragsbefreiung für die Privatrente gilt und in diesem Fall der volle Beitrag der Privatrente von der Versicherung in die Altersvorsorge weiter gezahlt wird. Über die Dynamik (Einige Versicherungen dynamisieren diesen Betrag sogar um bis zu 10% jedes Jahr!) kommt man so zu einer Privatrente, die im BU-Fall in der Regel schwer aufbaubar ist. Wir müssen bedenken, dass im BU-Fall ja kein Arbeitseinkommen mehr erwirtschaftet wird.

Chance auf kostenfreie Absicherung:

  • Lässt man die zeitliche Verschiebung der Zahlungsströme außer Acht, ist auch hier in den meisten Modellrechnungen für Bürotätigkeiten die Rückzahlung aus der Privatrente am Ende (je nach Wertentwicklung des Investments) größer als die Einzahlung. Damit wäre über die Gesamtlaufzeit die Absicherung kostenfrei und bringt zudem noch eine zusätzliche Altersvorsorge.

Steuerlich vorteilhaft:

  • Der gesamte Ansparprozess mit den Fonds unterliegt nicht der Abgeltungssteuer. Damit wirkt der Zinseszinseffekt stärker. Die Besteuerung findet erst zum Rentenbezug statt und ist in der Regel deutlich günstiger als die Abgeltungsteuer (die z.B. bei privaten Fondssparplänen gelten würde).

Lebensbegleitende Konzeption:

  • In Phasen mit geringen Einkommen, kann man den Beitrag aus dem dann schon angesparten Kapital zahlen (Beitragspause bei vollem Versicherungsschutz), Teile des Vermögens kann man sich auch schon eher auszahlen lassen, im Rentenbezug kann man frei zwischen Renten und Kapitalzahlungen wählen, flexible Investmentoptionen bestehen, der Rentenfaktor ist garantiert usw.

Nachteile:

  • Durch die Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Rentenversicherung ist der monatliche Beiträge höher als bei einer separaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn es später Phasen mit angespannter Finanzlage geben sollte, dann ist hier eventuell der Beitrag für die separate BU noch finanzierbar, nicht aber mehr der Beitrag für die Kombination. Daher muss das Produkt für diesen Lösungen anbieten (z.B. nachträgliche Trennung der beiden Verträge, Finanzierung des BU-Beitragsanteils aus dem schon aufgebauten Sparvermögen, Beitragspause mit vollem Versicherungsschutz etc.). Andernfalls raten wir von Kombinationsverträgen ab.

Dieses Konzept ist in der Regel geeignet:

  • Alle, die neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch gegen das Risiko Altersarmut versichert sein wollen.